Macht es nicht sinn eine mindest-und max. Besatzung eines ehrenamtlichen Fzg einzupflegen ?
Ein Löschgruppenfahrzeug würde ja nicht mit nur 2 Personen ausrücken.
Beispiel:
LF: max. 1/8 und mind. 1/5
Macht es nicht sinn eine mindest-und max. Besatzung eines ehrenamtlichen Fzg einzupflegen ?
Ein Löschgruppenfahrzeug würde ja nicht mit nur 2 Personen ausrücken.
Beispiel:
LF: max. 1/8 und mind. 1/5
Realität:
Wir haben bei uns die Regelung das z.B mit einem HLF nicht unter 1/3 oder 0/4 ausgerückt werden sollte.
Haben wir aber nun Mittwoch, 13 Uhr und es kommen nur 2 Personen z.B bei einem gemeldeten Zimmerbrand oder auch einer Ölspur - ist es Einsatztaktisch gesehen sinnvoller das HLF anstatt das MTF zu nehmen, weshalb das dann auch so gemacht wird.
Hintergrund ist einfach: mit dem HLF hat man noch Material und mit dem MTF halt nicht.
Bedeutet im Ernstfall haben bei nem bestätigen Brand auf 2 Personen Material mitgebracht und es wird noch andere Einheiten geben welche mit dem MTF kommen und somit zuarbeiten können.
Simulation:
Irgendwo steht im Forum das ein Fahrzeug nicht unter einer bestimmten Anzahl an E.-Kräften ausrückt.
Also müsste man schauen was die angegebenen mindest Anzahl in der Simulation ist.
Ich meine 50% zum Gesamtwert sind das.
Macht aber für mich keinen Sinn.
Mind-und Max. Besatzungsstärke eher oder?!
Naja warum?
Wenn ich nun angebe das ein HLF20 mit maximal 6 Personen rausfährt, fährt dieses Fahrzeug eben mit mindestens 3 Personen raus.
Klar wäre eine mind./Max. angebe für den Modersteller schön im Realismus noch mehr geltend zu machen - aber ganz ehrlich finde ich es jetzt nicht so wichtig, weil in der Realität halt auch vom Minimum abgewichen wird.
Wäre in meinen Augen ein wenig to much. Ob da jetzt ein Fahrzeug wegen 1-2 Personen die fehlen nicht ausrückt, fällt in Meinen Augen nicht ins Gewicht.