Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage bei der Erstellung der Einzelalarmierung. Müssen bei der Einzelalarmierung die Dienstzeiten mit übernommen werden, welche auch bei den Fahrzeugen eingetragen sind, oder erkennt das System die Dienstzeiten so an und führt die Maßnahme bei keinem Dienst nicht durch.
Bei den Zeiten der Maßnahmen geht es ja eher um die Besatzung der Feuerwehr.