In unserem Kreis ist es gängig, dass an bestimmten Wachen ein RTW steht, der nur bei Bedarf, also wenn ALLE RTW in der jeweiligen Stadt raus sind, vom Personal des Brandschutzes besetzt wird (z.B. Wassertrupp). Ist es möglich, dass in der AAO berücksichtigt wird, dass, wenn in einer Stadt alle Autos raus sind, dieses Fahrzeug vorgeschlagen wird? Wichtig: Das Fahrzeug darf nicht grundsätzlich für Einsätze vorgeschlagen werden, weil es dann keinen Sinn macht. Außerdem kann es NICHT vorgeschlagen werden, wenn die Wache mit ihrem Löschzug bzw. dem Fahrzeug raus sind, von dem die Besetzung sonst diesen RTW besetzen würde.
LG